Trend-Meinung
Regenerative Energien werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Staat subventioniert und mit Steuermitteln gefördert. Die Förderung der erneuerbaren Energien ist viel zu hoch.

Fakten zum EEG
Fakt ist: Die EEG-Umlage für den Ökostrom ist keine Förderung oder Subventionierung aus Staats- bzw. Steuermitteln. Der Staat legt beim EEG, wie im Fall der Mindest-Lohndebatte die Lohnuntergrenze, die Mindestpreise für den Strom aus erneuerbaren Energien fest. Während bei den erneuerbaren Energien häufig von Förderung und Subventionierung des Stroms gesprochen wird, käme niemand auf die Idee, im Fall von Mindestlöhne von geförderten oder subventionierten Arbeitsplätzen zu reden. Tatsächlich funktioniert das Prinzip der EEG-Umlage ähnlich wie der Gesundheitsfonds mit Einnahmen (u.a. Verkauf des Ökostroms an der Börse) und Ausgaben (Vergütungszahlungen an die Anlagen-Betreiber). Wie die EEG-Umlage wirklich funktioniert, was die EU dazu sagt und wie es möglich ist, dass die Stromversorger EEG-Ökostrom auf der Stromrechnung ausweisen, ohne eine einzige Kilowattstunde einzukaufen:

 


Hinweise zur EEG-Entwicklung 2010 bis 2020 und was sich ab 2021 ändert

1. Zusammenfassung der wichtisten Punkte 2010 - 2020
- Das EEG ist ein Differenzpreismodell: Erhält der Betreiber einer Wind- oder Solaranlage bspw. 6 ct/kWh Einspeisevergütung und wird der Strom  z.B. zu 4 ct/kWh verkauft, dann ist im Falle eineri Unterdeckung die Differenz (hier: 2 ct/kWh) zur Einspeisevergütung die von Teilen der Stromkunden gezahlte EEG-Umlage. Der Staat zahlte bis 2020 nichts aus Steuermitteln.

- Bereits Im Jahr 2010 wurde die Vermarktung des EEG-Stroms umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt musste der EEG-Strom über die Börse als "Graustrom" verkauft werden, den sogenannten "grünen ÖKonutzen" durften sich die Versorger und Stadtwerke dann - ohne eigene Aktivitäten - als Ökostrom einfach anrechnen lassen. (s. Verbrauchertäuschung). Die Verbrauchertäuschung basiert auf der Tatsache, dass der Versorger dem Stromkunden - staatlich verordnet - einen grünen Strom-MIx vorgaukelt, den er gar nicht eingekauft hat. 

- Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat in den letzten Jahren zu immer größeren Strommengen an der Börse und damit zu einem Überangebot geführt. Das hat auf die Börsen-Strompreise (Verkauf) nach unten und gleichzeitig die EEG-Umlage wegen der höheren Differenz nach oben getrieben  (Gewinner und Verlierer)         

2. Was sich ab 2021 grundlegend ändert:
- Ab 2021 werden erstmals Geldmittel aus dem Haushalt und damit Steuermittel zur Stabilisierung des EEG-Kontos verwendet, um die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh (2021) und 6,0 ct/kWh (2022) zu deckeln. Die zusätzlichen Finanzmittel stammen aus Einnahmen, die der Staat aus dem Emissionshandel erzielt bzw. aus dem coronabedingten Konjunkurpaket.

- Neu 2021: Novelle im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Kommt jetzt das Ende der Verbrauchertäuschung beim Ökostrom? Neue Stromkennzeichnung soll den Strom-Mix für Verbraucher transparenter machen. Versorger müssen sich darauf einstellen, den Ökostrom in Zukunft tatsächlich einzukaufen. 

- Im Jahr 2021, 2022 sowie in den Folgejahren sinkt das Stromüberangebot an der Strombörse wegen der zahlreichen Kraftwerksstilllegungen (z.B. AKW- und Kohlekraftwerksabschaltungen). Die Börsen-Strompreise steigen. Die höheren Vermarktungserlöse entlasten auf der anderen Seite die EEG-Umlage. 

 

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=> Das EEG, Hintergründe und Entwicklungen im Zeitraum 2010 bis 2020


1. Zum Begriff Subvention und Mindestvergütung

In zahlreichen Medien tauchen immer wieder Begriffe wie "Solar-Subventionen" auf. Selbst Bundespolitiker sprechen in Interviews von "Subventionen" oder "Überförderung" im Rahmen des EEG. Durch die vielfache Wiederholung des Subventionsbegriffs verankert sich dieser in den Köpfen der Öffentlichkeit, doch richtiger wird er dadurch nicht.
Eine Subvention ist eine einseitige Zahlung des Staates an Unternehmen oder Bürger. Neben direkten Geldzahlungen sind auch geldwerte Vorteile denkbar, etwa spezielle Vergünstigungen. In jedem Falle werden Subventionen aus öffentlichen Mitteln finanziert. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem jüngsten Urteil vom 28.03.2019 festgestellt, dass das deutsche EEG keine staatliche Beihilfe darstellt (EU-Standpunkt zur EEG-Umlage, s. Punkt 8).

2. Wie die EEG-Umlage funktioniert, berechnet wird und was tatsächlich umgelegt wird - das EEG-Konto
Die EEG-Umlage wird nicht aus Steuermitteln gezahlt, es gibt keine Fördermittel und es handelt sich nicht um eine staatliche Beihilfe – der Staat zahlt keinen Cent. Grundlage ist das EEG-Konto bei den Netzbetreibern, auf dem Einnahmen und Ausgaben verbucht werden:

a) Ausgaben: Zahlung der Vergütung an die Betreiber und
b) Einnahmen: Erlöse aus dem Verkauf des EEG-Ökostroms an der Strombörse

Beispiel: Der Betreiber einer regenerativen Stromerzeugungsanlage erhält 6 ct/kWh für den eingespeisten Strom. Der Verkauf an der Strombörse bringt 4 ct/kWh. Die Differenz von 2 ct/kWh ist die EEG-Umlage. Die EEG-Umlage steigt und fällt mit der Höhe der Vergütungszahlungen und der Höhe der Strompreise an der Börse. Steigt der Börsen-Strompreis auf 5 ct/kWh, dann ist die EEG-Umlage noch 1 ct/kWh. Grundsatz: je höher der Börsenstrompreis, umso niedriger die EEG-Umlage und umgekehrt (aktuelle EEG-Vergütungssätze Windenergie, Photovoltaik).
 
Der Fehlbetrag bzw. die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist die EEG-Umlage, nicht die in Medien häufig angegebenen Brutto-Vergütungszahlungen an die Betreiber (Einnahmen durch den Stromverkauf werden unterschlagen). Das ist falsch und irreführend. Der Staatshaushalt bleibt zudem außen vor, Steuergelder fließen nicht.



eeg-umlagemechanismus
Alle Positionen werden im EEG-Umlagekonto mit Ausgaben und Einnahmen aufgeführt. Egal, ob die Betreiber den EEG-Strom nach dem Festvergütungs- oder dem Marktprämienmodell abrechnen, der EEG-Strom muss in jedem Fall laut dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) an der Börse zwangsverkauft werden.

EEG: Die Gewinner und Verlierer -Steigender (sinkender) EE-Ausbau führt zu niedrigen (höheren) Strom-Einkaufspreisen an der Börse
Der kräftige Ausbau der erneuerbaren Energien hat in den letzten 10 Jahren zu einem gewaltigen Stromüberangebot und in der Folge zu einem drastischen Rückgang der Börsen-Strompreise geführt. Diese sind in der Spitze am Spotmarkt von über 8 ct/kWh im Jahr 2008 um bis zu 75 Prozent (2016: 2 ct/kWh) gesunken. Die Folge: niedrige (höhere)-Börsenstrompreise führen bei Verbrauchern zu einer steigenden (sinkenden) EEG-Umlage. Nur die Industrie profitiert als Gewinner direkt (von EEG-Umlage und Netzentgelte weitgehend befreit) von niedrigen Einkaufspreisen an der Strombörse.

Verlierer in der Vergangenheit waren die großen Kraftwerksbetreiber, deren Milliarden-Gewinne und Renditen eingebrochen sind. Die aus heutiger Sicht "entgangenen Gewinne" sind durch das EEG nicht in internationale Expansions, sondern in die regionale, heimische Wertschöpfung am Standort Deutschland geflossen.

Verbraucher
Für die Verbraucher ist die Situation in der entscheidenden Gesamtbetrachtung (Einkaufs-Börsenstrompreis plus EEG Umlage) nahezu identisch: das Stromeinkaufsniveau 2008 (damals geringer EE-Ausbaustand) an der Börse (8 ct/kWh) plus EEG-Umlage 2008 (1,12 ct/kWh) = 9,1 ct/kWh insgesamt. Im Jahr 2019 (hoher EE-Ausbaustand) mit ca. 3,8 ct/kWh Börsen-Strompreis und einer EEG-Umlage von 6,41 ct/kWh = 10,2 ct/kWh insgesamt. In den Medien wird einseitig die Höhe der EEG-Umlage dargestellt. Ob die Stromkunden aber unter dem Strich höhere Einkaufsstrompreise und in Folge eine geringere EEG-Umlage zahlen oder umgekeht ist im Ergebnis / Summe gleich.  


Mit Stand vom Februar 2024 weist das EEG-Konto einen Fehlbetrag in Höhe von -0,13 Milliarden Euro auf.

EEG-Kontostand (2014 - 2024)

© IWR 2024, Daten: Netzbetreiber


Falsch in den Medien: Höhe der Betreiber-Vergütungszahlungen ist nicht die EEG-Umlage
Leider wird in zahlreichen Medien zum EEG (u.a. FAZ, Handelsblatt, Spiegel und selbst im heute journal) die Gesamtsumme der Vergütungszahlungen an die Betreiber mit dem EEG-Umlagebetrag bzw. den EEG-Kosten gleich gesetzt, die Einnahmen aus dem Verkauf des EEG-Stroms an der Börse werden schlicht und einfach unterschlagen. Anhand der nachfolgenden Grafik wird deutlich, dass der reine Netto-Umlagebetrag (Kernumlage = Ausgaben minus Einnahmen) nur langsam steigt. Dabei ist der Anstieg der Kernumlage in den vergangenen Jahren vor allem auf die sinkenden Vermarktungserlöse durch den Verkauf des EEG-Stroms an der Börse zurückzuführen und nicht auf den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Entwicklung EEG Umlage Umlagebetrag


Was ist die EEG-Kernumlage? Die Kernumlage ist die Höhe der Vergütungszahlungen an die Betreiber regenerativer Anlagen minus Erlöse aus dem Verkauf des EEG-Stroms an der Strombörse. Die von den Verbrauchern gezahlte Kernumlage steigt in den letzten Jahren nur noch langsam am. Was aber treibt dann die EEG-Umlage für die Verbraucher so rasant in die Höhe?

3. Was die EEG-Umlage für die Verbraucher wirklich treibt
Die EEG-Umlage für das Jahr 2020 wurde auf 6,76 ct/kWh (2019:6,41 ct/kwh, 2018: 6,79 ct/kWh, 2017: 6,88 ct/kWh) festgelegt. Damit verbleibt die EEG-Umlage auf hohem Niveau. Die EEG-Umlage für die Verbraucher ist nicht mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien zurückzuführen, sondern auf die vom Verbraucher mit zu zahlenden Ausnahmen für die Industrie, die inzwischen knapp 5 Milliarden Euro betragen, sowie die gesunkenen Börsenstrompreise. Die wichtigsten Parameter, die die Höhe der EEG-Umlage beeinflussen:

a) Mehr Ökostrom - höhere Zahlungen an die Betreiber
Das wäre der Normalfall: Mit den steigenden Ökostrommengen erhöhen sich die Ausgaben bzw. die Vergütungszahlungen an die Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien. Allerdings ist der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland schon stark ausgebremst worden.
Die EEG-Umlage kann aber auch dann steigen, wenn die Erzeugung von Ökostrom sinkt und selbst dann, wenn der Ausbau erneuerbarer Energien gestoppt würde. Der Effekt tritt dann ein, wenn die Zahl der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen (Industrierabatte) noch weiter steigt und bzw. oder die Strompreise an der Börse weiter sinken (geringere EEG-Verkaufserlöse). 

b) Weniger Ausnahmen führen zu niedrigerer, mehr Industrie-Ausnahmen zu einer höheren EEG-Umlage
Stromintensive Firmen zahlen 0,05 ct/kWh Strom EEG-Umlage (Privatkunde: 2018: 6,79 ct/kWh). Anfang 2013 wurde die Ermäßigungsgrenze von 10 GWh auf 1 GWh gesenkt. Weil sich damit die Zahl der begünstigten Firmen deutlich erhöht, fallen die Einzahlungen auf das EEG-Umlagekonto deutlich geringer aus und die Kernumlage wird auf immer weniger Schultern verteilt. Weniger Ausnahmen führen also zu sinkender EEG-Umlage, die sprunghaft gestiegenen Ausnahmen wie 2013 oder 2014 zu einer höheren Umlage für den verbleibenden Rest.  In den Jahren 2016 und 2017 stabilisiert sich die Unterstützung der Wirtschaft auf rd. vier Milliarden Euro jährlich. Diesen Betrag zahlen die übrigen Stromverbraucher über die EEG-Umlage mit. Mit den Subventionen durch die Stromverbraucher für die deutsche Industrie hatte sich auch die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens befasst.



umlagebefreite Unternehmen und Mindereinnahmen


4. EE-Strom senkt Börsen-Strompreise - warum Stromversorger sinkende Börsen-Strompreise an die Stromverbraucher nicht weiter geben
Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise. Weil die Börsen-Strompreise durch den Verkauf des EEG-Stroms teilweise auf Rekordtiefs sinken, profitieren zwar die Großabnehmer und die Industrie, gleichzeitig steigen die Differenzkosten zu den Vergütungspreisen und letztendlich steigt dadurch die EEG-Umlage (s. Schaubild) für die Verbraucher rasant an. Im Umkehrschluss bedeutet ein höherer Börsen-Strompreis für den EEG-Strom eine sinkende EEG-Umlage.

Grafik EEG Umlage 2018

 

Das Kalkül, dass niedrige Strom-Einkaufspreise die Beschaffungskosten der Stromversorger senken und damit den Anstieg der EEG-Umlage kompensieren bzw. dämpfen, hat sich in der Praxis nicht erfüllt. Die sinkenden Einkaufspreise werden durch die Versorger an die Verbraucher und Stromkunden nicht entsprechend weitergegeben, die steigende EEG-Umlage aber wohl.
Der Grund ist einfach: Zahlreiche Stromversorger kaufen keinen billigen Börsenstrom. Stattdessen haben sie einen risikolosen Vollversorgungsvertrag mit einem der großen Vorlieferanten zu fixen und damit zu besser kalkulierbaren Strompreisen abgeschlossen. Die Veränderungen bei der EEG-Umlage kommen dann on top auf den Strompreis.

5. Die große Verbraucher-Täuschung: EEG-Ökostrom im Strom-Mix des Energieversorgers
Ökostrom wird bei den Deutschen immer beliebter. Viele Stromkunden und Verbraucher suchen sich ihren Stromversorger deshalb in verschiedenen Stromtarif-Vergleichsportalen auch danach aus, wie viel "grünen" Strom aus Wind-, Solar-, Bio- oder Wasserkraftwerken der Versorger in seinem Strom-Mix ausweist. Ein hoher Anteil an Strom aus regenerativen Energien gilt beim Verbraucher als ein gutes Zeichen, dass sich sein Stadtwerk bzw. Stromversorger entsprechend für die Umwelt engagiert.

Allerdings ist faktisch und praktisch das Gegenteil der Fall: der Stromverbraucher wird im großen Stil über die Stromquellen getäuscht und völlig in die Irre geführt. An der Strombörse wird jeglicher Strom aus Braunkohle, Atomstrom oder auch der "grüne" EEG Strom in "Graustrom" ohne Herkunftsangabe umgewandelt. Die Stadtwerke können daher an der Strombörse nur "Graustrom" und keinen physischen "grünen" EEG-Ökostrom einkaufen. Dennoch weisen viele Stadtwerke in ihrem Strom-Mix einen hohen Anteil an "Erneuerbare Energien gefördert nach dem EEG" aus, selbst wenn sie keine einzige Kilowattstunde Ökostrom einkaufen (s. nachfolgendes, stellvertretendes Beispiel).

Beispiel-Strom-Mix für ein Stadtwerk: Kennzeichnung der Stromlieferung der Stadtwerke xyz gmäß §42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, geändert 2016
Energie-Mix
Bezugsjahr 2014
Standard-Mix
Stadtwerke
  Stromerzeugung in Deutschland
Durchschnittswerte zum Vergleich
Erneuerbare Energien
gefördert nach dem EEG
             43,4%                                         28,8%
sonstige erneuerbare Energien                7,3%                                           3,2%
Erdgas              21,2%                                           9,5%
Kohle (Stein- & Braunkohle)              21,0%                                          41,8%
Kernkraft                6,6%                                          14,3%
sonstige fossile Energien                0,5%                                            2,4%


a) Vergleich zwischen Standard-Mix Stadtwerke und Stromerzeugung in Deutschland - der Apfel-Birnen Vergleich
Irreführung der Strom-Verbraucher Nr. 1: Ein Vergleich der Positionen "Erneuerbare Energien gefördert nach dem EEG" für das Stadtwerk (hier 43,3%) im Vergleich zu Deutschland (28,8%) lässt das Stadtwerk "gut" aussehen. Das Problem: Der Standard-Mix der Stadtwerke bezieht sich auf den Stromverbrauch und nicht auf die höhere Stromerzeugung (hier werden Äpfel mit Birnen verglichen) wie auf Bundesebene angegeben. Auf Bundesebene ist der ausgewiesene EEG-Anteil deshalb niedriger, weil die Stromerzeugung wegen des hohen Exportüberschusses (2017: 54 Milliarden kWh) deutlich höher ist als der Verbrauch (der EEG-Anteil an der Stromerzeugung sinkt dann prozentual). Im Ergebnis schneiden nach einer IWR-Stichprobe unter 100 Stadtwerken alle Stadtwerke auf diese Weise optisch besser ab als der Bundes-Durchschnitt. (Anmerkung: wenn alle Stadtwerke mit dem EEG-Anteil über dem Durchschnitt liegen, kann das natürlich rein mathematisch schon nicht richtig sein)

b) Hoher Anteil an Strom aus "Erneuerbaren Energien gefördert nach dem EEG" gaukelt dem Verbraucher "grüne" Aktivitäten des Energieversorgers vor
Irreführung der Strom-Verbraucher Nr. 2: Schaut man auf den Strom-Mix eines Versorgers anhand der Stromrechnung und liest, aus welchen Quellen der Strom eines Stromversorgers stammt, dann steht auf der Stromrechnung in der Regel ein Anteil von etwa 40 - 45 Prozent EEG. Ein durchschnittlicher Stromkunde glaubt, dass sein Stadtwerk diesen grünen "EEG-Strom" irgendwo eingekauft hat. Tatsächlich aber ist das nicht so, denn Stadtwerke können den "grünen" EEG-Strom gar nicht (z.B. über die Strombörse) physisch einkaufen, da hier nur herkunftsneutraler "Graustrom" eingekauft werden kann.
Der Stromeinkauf funktioniert so: Faktisch kaufen die Stadtwerke den größten oder den gesamten Stromanteil von den großen Vorlieferanten (z.B. E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall) als konventionellen Strom (Kohle-, Gas-, Atomstrom) mit einem geringen Anteil an Ökostrom (1-7% s. Tabelle) ein. Der EEG-Ökostromanteil kommt anschließend einfach - ohne jegliche eigene Aktivitäten der Stadtwerke - als "fiktive" Verrechnung oben drauf. Das funktioniert so: Für jeden EEG-Euro, den die Verbraucher in dem städtischen Versorgungsgebiet zahlen, wird paradoxerweise dem Versorger bzw. dem Stadtwerk (!) und nicht dem Stromkunden eine bestimmte Menge (kWh) EEG-Ökostrom rein rechnerisch (ohne tatsächliche Lieferung) angerechnet, nur weil der Stromverbraucher diese Menge mit seiner EEG-Umlage in dieser Stadt bzw. in diesem Ort bezahlt hat. Wohin die erneuerbaren Energien physisch tatsächlich geliefert wurden (Börse, Ausland, etc.), spielt in der Betrachtung überhaupt keine Rolle. 

Für den Stromverbraucher ist die sogenannte bilanzielle Verrechnung des EEG-Stroms als sogenannter "Ökonutzen" nicht zu durchschauen und irreführend, täuscht diese Methode doch dem "normalen" Verbraucher "grüne" Ökoaktivitäten eines Stromversorgers vor, die gar nicht geleistet werden (Download IWR-Vortrag bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) Allnoch, N. 2013: Irreführung der Verbraucher bei der Stromkennzeichnung – Fehler im System).

6. Prämienzahlungen im Marktprämienmodell an Anlagenbetreiber
Normalerweise erhält der Betreiber einer Wind-, Solar-, Wasserkraft-, oder Bioenergieanlage, die auf der Basis des EEG betrieben wird, die feste Vergütung vom Netzbetreiber. Dieser verkauft den Strom an der Börse (s. Punkt 4). Alternativ kann der Betreiber die Vermarktung auch selbst in die Hand nehmen (Direktvermarktung) und erhält dafür eine Prämie. Laut EEG-Jahresabrechnung wurden für die Markt- und Flexibilitätsprämie in 2015 insgesamt 11,6 Mrd. Euro gezahlt.

7. Niedrige Börsen-Strompreise: wer am meisten profitiert
Geht es um Strompreise, dann sieht die Industrie sofort reflexartig die eigene Wettbewerbsfähigkeit in Frage gestellt und ist an der Belastungsgrenze angekommen. Politiker warnen regelmäßig vor zu hohen Strompreisen in Deutschland. Die Verbraucherzentralen beklagen die zu hohe EEG-Umlage und die zu hohen Strompreise für die Verbraucher.

Wenn alle über zu hohe Strompreise stöhnen, stellt sich die Frage, wer angesichts drastisch gesunkener Börsen-Strompreise eigentlich profitiert. Immerhin werden rd. 160 Milliarden Kilowattstunden (kWh) an EEG-Ökostrom (Windstrom, Solarenergie, Bioenergie, Wasserkraft, etc.) pro Jahr am Spotmarkt zu Preisen verkauft, die zeitweise auf dem Preisniveau von vor über 10 Jahren liegen.

Auch am Terminmarkt (s. Grafik) sind die Börsen-Strompreise bis 2016 auf immer neue Rekordtiefs gefallen. Hier können Großabnehmer, Industrie und Stadtwerke schon auf Jahre im Voraus den Strom zu sehr günstigen Preisen einkaufen. Nach dem deutschen Atomausstieg 2011 wurden zunächst die reinsten Horrorszenarien erstellt: eine riesige Stromlücke sollte durch die Stilllegung von acht AKW in Deutschland drohen. Als weitere Folge wurden Blackouts, stark steigende Strompreise und ein Scheitern der Energiewende wegen der Kosten vorausgesagt. Kampagnen zur Energiearmut (nur Strom) folgten. Tatsächlich sind seit dem Beginn der Energiewende nach der Fukushima-Katastrophe die Strompreise kräftig gefallen (s. Grafik). Erst seit 2016 ist eine Trendwende erkennbar.

Börsen-Strompreise am Termin- und Spotmarkt von 2008 - 2024

Aktuell: Jahresfuture 2025

© IWR 2024, Daten: EEX SPOT

 

Der Grund für den jüngsten Anstieg der Strompreise im Jahr 2016 sind auf die angekündigte zusätzliche Stilllegung von Braunkohle-Kraftwerken mit einer Leistung von 2.700 MW in die Reserve zurückzuführen. Die Stromkunden zahlen für diese Stilllegungen von der EU genehmigte Subventionen bis 2019 mindestens 1,6 Mrd. Euro über die Strom-Netzentgelte. Wegen der Verringerung der Kraftwerkskapazitäten auf dem Markt steigen die Strompreise, sodass die Stromkunden möglicherweise noch einmal zur Kasse gebeten werden, "wegen höherer Beschaffungskosten an der Börse".  

strompreis terminmarkt alle Jahre


Viele Großabnehmer und die energieintensive Industrie profitieren nicht nur von den stark gesunkenen Strompreisen, sondern sind zusätzlich von der EEG-Umlage oder den Netzentgelten ganz oder teilweise befreit. Das Kleingewerbe und die privaten Haushalte finanzieren derzeit paradoxerweise mit dem Ausbau des EEG-Ökostroms und der EEG-Umlage diese niedrigen Strompreise für die Großabnehmer und die deutsche Industrie.   

8. Trendwende bei den Börsen-Strompreisen nach Rückgang um 80 Prozent

Die Strompreise am Terminmarkt der Börse für den Jahresfuture sind von deutlich über 9 ct pro kWh im Jahr 2008 bis auf 2 ct pro kWh Anfang 2016 gefallen. Das ist ein Strompreis-Rückgang um 80 Prozent innerhalb von 8 Jahren. Seit 2016 zeichnet sich eine Trendwende ab. Im Kern bedeutet dies "höhere Beschaffungskosten" für die Stromvertriebe. Auf der anderen Seite sinkt die EEG-Umlage, je höher die Strompreise an der Börse steigen. Allerdings sind für die Höhe der EEG-Umlage nicht die Strompreise am Terminmarkt, sondern am Spotmarkt relevant.        


9. Wie hoch steigen die Strompreise, wenn die Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet sind?

Im Jahr 2022 wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet. Steigen dann die Strompreise? Die Antwort kann an der nachfolgenden Tabelle abgelesen werden, denn am Terminmarkt der Strombörse werden schon heute Stromkontrakte für Grundlaststrom gehandelt, die zur Stromlieferung bis ins Jahr 2023 reichen. Und die Marktakteure wissen schon heute, wann die Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Trotz der sieben bis Ende 2022 abzuschaltenden Atomkraftwerke (AKW) bewegen sich die Preise bis zum Lieferjahr 2023 um 5 ct/kWh (s. Tabelle). Kurz nach dem Fukushima-Reaktorunfall im Jahr 2011 mussten noch über 6 Cent/kWh für den Strom an der Börse bezahlt  werden.

Aktuell zu zahlende Preise für die Stromlieferung bis zum Lieferjahr 2023

Daten: Strombörse, EEX


Lieferjahr

Jan
2022
Nov
2019
Okt
2019
Sep
2019
Aug
2019
Jul
2019
Jun
2019
Mai
2019
Apr
2019
Mrz
2019
Feb
2019
Jan
2019
Dez
2018
2025 9,65 - - - - - - - - - - - -
2026 9,28 - - - - - - - - - - - -
2027 - - - - - - - - - - - - -
2028 - - - - - - - - - - - - -



9. Recht: EEG ist laut Urteil vom Europäischem Gerichtshof keine staatliche Beihilfe  

2001: Europäischer Gerichtshof (EuGH): Einspeis-Vergütungssystem ist keine staatliche Beihilfe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits mit dem Urteil vom 13.03.2001 (AZ: C-379/98) in dem PreussenElektra-Urteil klar gestellt, dass die Verpflichtung privater Stromversorger zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu festgelegten Mindestpreisen keine unmittelbare oder mittelbare Übertragung staatlicher Mittel auf die Unternehmen darstellt, die diesen Strom erzeugen. Der EuGH kam seinerzeit zu der Gesamt-Einschätzung, dass keine staatliche Beihilfe vorliege. Außerdem sah das Gericht im deutschen Einspeise-Vergütungssystem auch keinen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit. Selbst wenn ausländischer Strom durch das deutsche Verfahren diskriminiert werde, sei dies durch Umweltbelange zu rechtfertigen, so urteilte der EuGH im Jahr 2001.


2014: EU Kommission wertet EEG-Zahlungen an Betreiber und EEG-Befreiung von Industrieunternehmen als staatliche Beihilfe

Das deutsche EEG 2012 sah wie bei den vorangegangenen EEG-Novellen eine Zahlung der Vergütung an die Betreiber von regenerativen Erzeugungsanlagen über 20 Jahre vor. Die Mindest-Vergütungshöhe legte der Staat fest. Zudem wurde die Industrie und bzw. energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage teilweise oder ganz befreit. Mit Beschluss vom 25.November 2014 stellte die Kommission nunmehr fest, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasste, wobei sie diese weitgehend billigte. Die Industriebefreiung vom EEG sah die EU-Kommission nur zum größten Teil als mit dem Unionsrecht vereinbar an. Deshalb ordnete die EU die Rückforderung eines begrenzten Teils der Industriebefreiung an. Deutschland klagte gegen diese Anordnung, unterlag in erster Instanz und legte anschließend Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein.  

2019: EuGH hebt vorinstanzliches Urteil wieder auf - EEG ist gar keine staatliche Beihilfe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2am 28.03.2019 den Beschluss der EU-Kommission, nach dem das Erneuerbare Energien Gesetz 2012 (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst habe, gänzlich für nichtig erklärt. Das betrifft nicht nur die EEG-Industriebefreiung, sondern auch die EEG-Zahlungen an die Betreiber von regenerativen Erzeugungsanlagen und den produzierten Ökostrom.  



Links
1.Wie die Politik die EEG-Umlage künstlich hochtreibt, Allnoch-Gastkommentar, Weser Kurier v. 01.11.2016
2. Phantom Ökostrom: Deutsche zahlen Öko-Umlage für schmutzigen Kohlestrom, Focus v. 11.10.2013
3. Übertragungsnetzbetreiber: EEG-Umlagekonto - Einnahmen und Ausgaben
4. Verbraucher-Täuschung Ökostrom-Kennzeichnung (Download Vortrag "Energiewende und EEG-Umlage")
5. Subventionen für Industrie: Schäuble gibt 350 Millionen Euro für stromintensive Firmen aus Steuermitteln
6. Stromanbieter wechseln - Haushalte - Ökostrom - Gewerbestrom www.strompreisrechner.de

Pressemitteilungen
und IWR Online-Meldungen zur EEG-Umlage
1.   20 Jahre EEG - wie in Deutschland alles begann - Gewinner und Verlierer IWROnline v. 05.04.2020
2.   Euopäischer Gerichtshof: EEG 2012 ist keine staatliche Beihilfe
3.   Verbraucherzentrale kritisiert EEG-Ökostrom-Schwindel IWR Online v. 04.11.2016
4.   Wie die Politik die EEG-Umlage künstlich hochtreibt IWR Online v. 19.10.2016
5.   Milliarden auf dem EEG-Konto - Steigt die EEG-Umlage wegen Strafzinsen IWR Online v. 19.08.2016
6.   Strom-Prognose: EEG-Umlage steigt 2017 auf über 7 Cent pro Kilowattstunde IWR Online v. 25.07.2016
7.   Bundesregierung will EU-Urteil zum EEG 2012 anfechten IWR Online v. 26.07.2016
8.   Kein Vermittlungsausschuss: Bundesrat winkt EEG 2016 durch IWR Online v. 08.07.2016
9.   Bundestag hat über EEG 2016 abgestimmt IWR Online v. 08.07.2016
10.   Anhörung EEG 2016: Aubauziele, Bürgerbeteiligung und Industriezweig in Gefahr IWR Online v. 04.07.2016
11.   EU genehmigt 1,6 Mrd. Euro Subventionen für Braunkohle-Kraftwerke IWR Online v. 31.05.2016
12. Still und heimlich: Regierung erweitert Industrie-Ausnahmen im EEG, IWR Online v. 10.07.2015
13. EEG und Ökostrom: FAZ setzt falsche Zahlen in die Welt, IWR Online v. 09.01.2015
14. Bundestag passt EEG bei Bioenergie und Umlage-Befreiungen an, IWR Online v. 05.12.2014
15. Stromexport: Deutschland erzielt Rekordeinnahmen, IWR-Pressemitteilung v. 17.07.2014
16. EEG-Ausnahmen: Welches Fazit die Initiatoren des EU-Verfahrens ziehen, IWR Online v. 17.07.2014
17. Ökostrom-Urteil bestätigt Vorrang für Klimaschutz in Europa, IWR Online v. 02.07.2014
18. EEG-Novelle: Was die EU-Kommission wirklich stört, IWR Online v. 27.06.2014
19. Seit Fukushima: Deutsche Strompreise sinken um 50 Prozent, IWR-Pressemitteilung v. 13.06.2014
20. Steigende Milliarden-Überschüsse auf dem EEG-Umlagekonto, IWR Online-Meldung v. 07.04.2014
21. Paradox: EEG-Umlage steigt schneller als Ökostromproduktion, IWR Online-Meldung v. 10.01.2014
22 EEG-Umlagekonto: Verlust reduziert - erstmals Überschuss im Januar?, IWR Online-Meldung v. 08.01.2014
23. EU-Beihilfeverfahren zur EEG-Umlage: keine Industrie-Rückzahlungen, IWR Online-Meldung v. 16.12.2013
24. Ökostrom-Produktion sinkt: Verbraucher zahlen trotzdem mehr für Strom PM v. 04.09.2013
25. Paradox: EEG-Umlage steigt selbst bei EE-Ausbaustopp, IWR Online-Meldung v. 14.08.2013
26. Verbraucher subventionieren große Stromabnehmer mit 7 Mrd. Euro, IWR Online-Meldung v. 09.08.2013
27. EEG-Umlage: Rekordzahl an Unternehmen fordert Befreiung, IWR Online-Meldung v. 12.07.2013
28. E.ON und RWE-Gewinn höher als gesamte Ökostrom-Umlage, IWR Online-Meldung v. 15.08.2012
29. Sinkende Strompreise treiben EEG-Umlage für Verbraucher, IWR Online-Meldung vom 02.08.2012
30. In Deutschland fallen die Strompreise, nur nicht für Verbraucher, IWR Online-Meldung v. 05.07.2012
31. EEG-Umlage: Wie grüner Strom an der Börse zu grauem Billigstrom wird, IWR Online-Meldung v. 22.11.2010

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Anfang 2013 wurde die Ermäßigungsgrenze von 10 GWh auf 1 GWh gesenkt. Weil sich damit die Zahl der begünstigten Firmen deutlich erhöht Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}

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