Trend-Meinung
Für den AKW-Abriss und Rückbau der Atomkraftwerke in Deutschland ist gesorgt. Die Energieversorger haben dafür entsprechend Geld zurückgelegt. Die Stromversorger haben in den Bilanzen für den Abriss der Kernkraftwerke Rückstellungen in Höhe von rd. 38 Milliarden Euro gebildet. Das sollte reichen.

Fakten zu Rückstellungen und Atomkraftwerken
Fakt ist, dass die Stromversorger für den Rückbau der Atomkraftwerke zwar Rückstellungen in der Bilanz gebildet haben. Wer aber glaubt, dass die AKW-Betreiber bereits "Geld zurückgestellt oder zurück gelegt" haben, der irrt. Die Begriffe in der Bilanzsprache sind tückisch. AKW-Rückstellungen sind vorab gebuchte Schulden, die bedient werden müssen. Das Geld dafür muss erst noch erwirtschaftet werden. In der Politik, den Medien und in vielen Diskussionen werden die beiden bilanzrechtlichen Begriffe Rückstellungen (Schulden) oft mit Rücklagen (Eigenkapital) verwechselt. Es drohen Risiken in Milliardenhöhe für den Steuerzahler, denn die Rückbau-Gesamtkosten belaufen sich nach einem BMWi-Gutachten derzeit auf 47,5 Mrd. Euro.  Geld haben die Stromversorger für den Abriss der Atomkraftwerke und die Endlagerung des Atommülls entgegen mancher Medienmeldung bisher nicht zurück gelegt, auch nichts auf der hohen Kante.




Hinweis: Das nachfolgende IWR-Special beschreibt die Situation bis 2017. Als Folge der Diskussionen um die Sicherung der Mittel für den Rückbau der Atomanlagen trat am 16.06.2017 das Entsorgungsfondsgesetz in Kraft. Insgesamt haben die Stromversorger 24,1 Milliarden Euro in den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO)  eingezahlt. Aufgabe des Fonds ist es, die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls sicherzustellen. Der Fonds ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. 

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Nach der Stilllegung eines Atomkraftwerks beginnen der Abriss der kerntechnischen Anlage und die Endlagerung des anfallenden Atommülls. Allerdings weiß derzeit niemand, wie teuer der Abriss aller deutschen Kernkraftwerke und die Endlagerung des Atommülls tatsächlich sein werden. Für diesen Zweck haben die Stromversorger Rückstellungen in Milliardenhöhe gebildet. Was aber bedeutet das konkret?

1. Abriss von Atomkraftwerken: Was Rückstellungen wirklich sind   
Wenn Bürger den Begriff „Rückstellungen“ für den Abriss von Atomkraftwerke hören, glauben viele, dass die Stromversorger für den Rückbau der Atomkraftwerke auch Geld auf die „hohe Kante“ gelegt haben. Insbesondere führt die Bilanzsprache "Rückstellungen gebildet haben" in die Irre. Tatsächlich steht der bilanzrechtliche Begriff „Rückstellungen“ für eine bestimmt Art von Schulden und ist damit etwas ganz anderes als „Rücklagen“ (Eigenkapital).

Der Unterschied zwischen einer Rechnung aus einer Lieferung (Schulden) und einer Rückstellung (Schulden) ist der, dass bei einer Rechnung die Höhe des Betrages und der Zahlungstermin fest stehen. Bei einer Rückstellung wird die Höhe der Zahlung nur geschätzt und der genaue Zahlungstermin ist nicht bekannt. Um diese beiden Zahlungsverpflichtungen (Schulden) in der Bilanz als Posten voneinander zu unterscheiden wird die unbezahlte Rechnung in der Bilanz als "Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung" und die Schätzung als "Rückstellung" aufgeführt. Bezahlt werden muss beides.

Beispiele zum Unterschied zwischen Rechnungen, Rückstellungen und Rücklagen

Fall 1 - Rechnung, Verbindlichkeit (Schulden): Das ist der weitgehende Normalfall: Ein Unternehmen erhält eine Rechnung über 1 Mio. Euro, die in zwei Wochen zu begleichen ist. Die beim Unternehmen eingegangene Rechnung ist eine eindeutige Verbindlichkeit bzw. eine offene finanzielle Verpflichtung, die bis zu einem definierten Zeitpunkt ausgeglichen werden muss. Geld fließt dann, wenn die Rechnung bezahlt wurde, in diesem Fall sehr zeitnah.

Fall 2 - Rückstellung (Schulden): Ein Unternehmen weiß schon heute, wie im Fall der AKW-Betreiber, dass mit dem Rückbau von Atomkraftwerken finanzielle Verpflichtungen in ferner Zukunft anfallen. Allerdings sind die genaue Höhe der zu erwartenden Rechnungen und der Zeitpunkt der Bezahlung ungewiss. Diese geschätzten Verpflichtungen gegenüber Dritten werden bilanzrechtlich Rückstellungen (Schuld-Rückstellungen) genannt. 
Im Klartext: Rückstellungen sind lediglich bereits heute vorsorglich gebuchte und absehbare Schulden, die auf Schätzungen beruhen. Diese Schulden müssen später bedient werden. Bei diesem Buchungsvorgang fließt kein Geld. Die absolute Höhe und der konkrete Zahlungstermin dieser Verpflichtungen sind noch unbekannt. Die Folge: Die geschätzten finanziellen Verpflichtungen in der Zukunft (Rückstellungen) führen bereits im Jahr der Buchung (Aufwand in der Gewinn und Verlustrechnung) zu weniger Gewinn beim Unternehmen und damit zu geringeren Steuerzahlungen, ansonsten passiert nichts. Das Geld zur Begleichung dieser Schulden muss erst später aufgebracht werden.

Fall 3 - Rücklage (Eigenkapital): Ein Privatman legt Monat für Monat Geld aus seinem versteuerten Einkommen zurück und zahlt es auf ein separates Guthaben-Konto ein, um sich später ein Auto zu kaufen. Diese Rücklage = Eigenkapital setzt er später ein, um den PkW dann tatsächlich zu bezahlen. Die Rücklage entsteht aus Einkommen, das zuvor bereits versteuert wurde.

Fazit: Die Höhe der AKW-Rückstellungen sagt nur etwas darüber aus, wie hoch die finanziellen Aufwendungen für den in der Zukunft liegenden AKW-Rückbau ungefähr ausfallen werden, die noch zu bezahlen sind (gleiches gilt z.B. auch für Pensions-Rückstellungen). Rückstellungen führen bereits im Jahr der Buchung zu einer Minderung anfallender Gewinne und damit zur Senkung der Gewinnsteuern, auch wenn die konkrete Bezahlung (Cash) der Abriss-Rechnungen erst Jahrzehnte später erfolgt. Nach den internationalen Bilanzregeln (IFRS) sind "Rückstellungen" nichts anderes als Schulden, deren Höhe nur noch nicht genau bekannt ist.

2. Warum mit dem AKW-Abriss Risiken in Milliardenhöhe drohen - Liquidität ist entscheidend
Die Stromversorger haben in ihren Bilanzen laut BMWi-Gutachten mit Stand 31.12.2014 insgesamt 37,6 Milliarden Euro an Rückstellungen gebildet. Laut einem zweiten BMWi-Gutachten vom Oktober 2015 belaufen sich die gesamten AKW-Rückbaukosten nach derzeitigem Stand auf 47,5 Mrd. Euro. Der Grund für die Differenz liegt darin, dass der Kostenbetrag bei lang laufenden Rückstellungen abgezinst werden muss. Übersetzt bedeutet das, dass der in der Zukunft erwartete und zu bezahlende Kostenbeitrag (47,5 Mrd. Euro) heutigen Preisen in Höhe von 37,6 Mrd. Euro entspricht. Jedes Jahr werden die Rückstellungen entsprechend erhöht.    

Wenn Wirtschaftsprüfer eine angemessene Höhe der AKW-Rückstellungen prüfen, dann bestätigen sie lediglich eine - zum Zeitpunkt der Prüfung - angemessene Angabe zur Höhe der Schulden für den AKW-Abriss und nicht zur Höhe von "zurückgelegten Finanzmitteln". Rückstellungen, d.h. bereits gebuchte Schulden, müssen aber dann später irgendwann tatsächlich ausgeglichen, die Schulden auch bezahlt werden. Das ist die Nagelprobe, denn woher kommt das Geld für den späteren AKW-Rückbau?

Ein Energieversorger hat selbstverständlich nicht nur Schulden, sondern hat u.a. Beteiligungen oder Kraftwerke im Anlagevermögen. Dieses gebundene Kapital in Beteiligungen oder Kraftwerken hilft kaum weiter, denn eine Liquidierung zur Bezahlung der AKW-Abrisskosten würde ihnen die Geschäftsgrundlage für den Weiterbetrieb des Unternehmens weitgehend entziehen. Problematisch wird die Lage also dann, wenn der Wert der Kraftwerke bzw. der von Beteiligungen sinkt (wie aktuell durch hohe Abschreibungen auf Kraftwerke und Beteiligungen) oder das operative Energie-Geschäftsmodell nicht mehr ausreichend funktioniert (bzw. Geld einspielt), mit denen die finanziellen Verpflichtungen (u.a. Rückstellungen für Atomkraftwerke oder Pensions-Rückstellungen) später tatsächlich bezahlt werden sollen. Die Bereitstellung der notwendigen Liquidität aus dem operativen Geschäft stellt mit dem jetzigen Modell ein hohes Risiko dar.

Vereinfachtes Beispiel:
Ein Taxiunternehmen hat ein Auto im Wert von 15.000 Euro (Aktiva) und Rückstellungen (Passiva), d.h. erwartete bzw. noch zu zahlende Schulden, in gleicher Höhe von 15.000 Euro. Im Grundsatz ist die Bilanz ausgeglichen. Doch wenn die Rückstellungen bezahlt werden müssen, macht es keinen Sinn, dafür den PKW zu verkaufen, weil dann die Geschäftsgrundlage entfällt. Die Rückstellungen müssen demnach aus dem operativen Geschäft (Einnahmen aus Taxigeschäft) bezahlt werden.

3. Öffentlich-rechtlicher Fonds für Atomkraftwerke
Mit der Aufspaltung des Energiekonzerns E.ON wird zunehmend die Sorge laut, dass sich die AKW-Betreiber ihren Verpflichtungen aus dem AKW-Abriss und der Endlagerung entziehen könnten. Zur Absicherung des Steuerzahlers wird in politischen Kreisen die Übertragung der AKW-Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds diskutiert. Allerdings kann man keine Schulden = Rückstellungen in einen Fonds übertragen, sondern nur Finanzkapital. Auch eine Verlängerung der Haftungsfrage nach einer Unternehmens-Neugründung wird in Betracht gezogen.

4. Reichen 38 Milliarden Euro für den Abriss, Rückbau und die Endlagerung von Atomkraftwerken?
Die AKW-Betreiber gehen derzeit davon aus, dass sie in Zukunft rd. 38 Milliarden Euro (zu heutigen Preisen) für den AKW-Rückbau und die Endlagerung des Atommülls zahlen müssen. Vielfach stellt sich in der Öffentlichkeit die Frage, ob die AKW-Rückstellungen auch reichen. Die Frage ist vor dem Hintergrund des Begriffs Rückstellung = Schulden irreführend. Wird der AKW-Rückbau am Ende teurer, dann wirken sich die zusätzlichen Kosten (Aufwendungen) beim Stromversorger gewinnmindernd aus. Ist der AKW-Rückbau billiger bzw. fällt der Grund für die Bildung von Rückstellungen weg, dann werden die zu hohen Rückstellungen gewinnerhöhend aufgelöst.    

5. AKW-Rückstellungen in den Medien - die unsinnigsten Sprachformulierungen
Nachfolgend eine Auswahl an Medien-Formulierungen rund um das Thema Rückstellungen von Atomkraftwerken. Rückstellungen sind Schulden, die zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden müssen. Es kommt auf die Fähigkeit an, dass ein Unternehmen später diese Schulden auch bezahlen kann.
Leser/innen können anhand nachfolgend ausgewählten Medientext-Auszüge leicht mit einer Gegenprobe den inhaltlichen Textsinn bzw. Textunsinn überprüfen, in dem das Wort "Rückstellungen" gedanklich gegen das Wort "Schulden" ausgetauscht wird:
....Atom-Konzerne sollen die Rückstellungen abgeben, .... eine Übertragung der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds..., die Rückstellungen der Stromversorger müssen gesichert werden .... Rückstellungen der AKW-Betreiber müssen theoretisch jederzeit zur Verfügung stehen..., ob die derzeitigen Rückstellungen wirklich für den Abriss der Atomkraftwerke ausreichend sind..., Rückstellungen sind in Gefahr...., AKW-Betreiber weisen Zweifel an der Unsicherheit ihrer Rückstellungen zurück..., auch aus den steuerfreien Rückstellungen für die Entsorgung des Atommülls...,

6. Status der Atomkraftwerke in Deutschland

In Deutschland gibt bzw. gab es insgesamt 36 kerntechnische Anlagen bzw. AKW-Blöcke. Weiterführung zum Status der Atomkraftwerke in Deutschland.





Pressemitteilungen und IWR Online-Meldungen zum AKW-Abriss und Rückstellungen
1. Wie Geld aus dem Atomfonds wieder an die AKW-Betreiber zurückfließt, IWR Online v. 20.10.2016
2. Steuerzahler übernehmen Atommüll - E.ON und RWE Aktien klettern, IWR Online v. 12.10.2016
3. IWR Online: Atomkonzerne gegen "Ewigkeitshaftung"
4. IWR Online: IWR-Institut plädiert für "Zwei-Fonds-Strategie"
5. IWR-Gastbeitrag im WESER KURIER v. 04.08.29015, S. 2: Allnoch: "Regierung muss Fonds zur Abdeckung der Kosten schaffen"
6. IWR-Interview in der taz: Rückstellungen verzocken geht nicht
7. RWE-Chef Terium im Interview mit n-tv: Kann RWE Rückstellungen für Atomkraftwerke nicht bezahlen?
8. Tagesschau: RWE-Chef packt aus Nichts mehr übrig für Atomkraft?
9. Atom-Rückstellungen: Rechnungshof warnt vor Milliardenrisiken
10. Atomenergie: Regierung will Milliarden-Fonds für Rückbau und Entsorgung
11. AKW-Abriss: warum ein staatlicher Fonds nicht vor der Pleite schützt

Links zu Atommüll und Entsorgung
1. BMWi-Gutachten v. 09.10.2015: Gutachten zur Überprüfung der Kernenergie-Rückstellungen
2. Reuters: French nuclear waste will triple after decommissioning -agency

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